Wahlablauf

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Das Arbeitsverfassungsgesetz sieht in seiner aktuellen Form unter

  • § 52–63 ArbVG → Betriebsratswahl
  • § 53 ArbVG → aktives & passives Wahlrecht
  • § 54–56 ArbVG → Wahlvorstand, Fristen, Wählerliste
  • § 59 ArbVG → Wahlvorschläge
  • § 61–63 ArbVG → Durchführung der Wahl

den Ablauf sowie die Fristen für eine gültige Betriebsratswahl vor.

Im Fall des zu wählenden Betriebsrats der 3-S IT-Dienstleistungen GmbH beginnt die Frist zur Wahl mit Einberufung der Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes. Dies passierte per Aushang und fand am 24.11.25 am Unternehmensstandort sowie per Teams statt.

Davon ausgehend ergibt sich folgender Zeitplan:

DatumEreignis / FristBeschreibungStatus
24.11.2025 (Mo)Betriebsversammlung – Wahlvorstand bestelltWahl des Wahlvorstandes; Konstituierende Sitzung möglich
25.11.2025 (Di)Konstituierende Sitzung des WahlvorstandesAufgabenverteilung, Wahltermin fixiert, Vorbereitung der Wählerliste
26.11.2025 (Mi)Arbeitgeber übermittelt PersonaldatenBasis für die Erstellung der Wählerliste
27.11.2025 (Do)Kundmachung der WählerlisteStart der 7-tägigen Einspruchsfrist (27.11.–04.12.)
Küche Zone 4
27.11.2025 (Do)Ausschreibung der WahlWahl offiziell ausgerufen; enthält Termin + Fristen
an Brandschutztüren und per Mail
27.11.–04.12.2025Einspruchsfrist gegen WählerlisteLetzter Einspruchstag: 04.12.2025
02.12.2025 (Di)Ende der Einreichfrist für WahlvorschlägeFrist für gültige Listen + erforderliche Unterstützungserklärungen
03.–05.12.2025 (Mi–Fr)Mängelbehebungsfrist (3 Tage)Möglichkeit zur Korrektur unvollständiger Wahlvorschläge
05.12.2025 (Fr)Kundmachung der gültigen WahlvorschlägeAbschluss der Vorbereitungsphase
16.12.2025 (Di)WAHL – Tag 1Beginn der 3-tägigen Wahl; geheime Wahl während Arbeitszeit (08:30 bis 10:00 Uhr)
17.12.2025 (Mi)WAHL – Tag 2Fortsetzung der Wahl (08:30 bis 09:30 Uhr)
18.12.2025 (Do)WAHL – Tag 3 (letzter Tag)Letzter Wahltag (12:00 bis 14:00 Uhr); danach sofortige Auszählung
bis 29.12.2025 (Mo)Konstituierende Sitzung des neuen BetriebsratsWahl des/der Vorsitzenden und Stellvertreter:innen
Fristverlängerung durch Weihnachtsfeiertage
ab 29.12.2025Beginn der AmtszeitStart der 5-jährigen Amtsperiode

Das Auszählverfahren nach D’Hondt

In Österreich verwendet man – wie in vielen angelsächsischen Ländern auch – das D’Hondt-Verfahren zur Umrechnung von Stimmenanteilen in Mandate. Es wird auch Divisorverfahren mit Abrundung bezeichnet.

Beispiel

Es stehen vier Mandate zur Wahl, es gibt drei Listen und die Stimmanteile der gültigen 69 (von 73) Stimmen ergeben sich wie folgt:

  1. Jede Liste erhält eine Reihe von Quotienten, indem man ihre Stimmenzahl durch eine Reihe von Divisoren teilt.
  2. Die Divisoren sind einfach:
    1, 2, 3, 4, 5, …
  3. Alle dabei entstehenden Quotienten werden in eine gemeinsame Liste eingetragen.
  4. Die höchsten Quotienten erhalten nacheinander die Sitze.
    Wenn 4 Sitze zu vergeben sind → die 4 höchsten Quotienten bekommen die Mandate.
Wahlwerber:inStimmenStimmenanteil [%]
Liste A1927,54
Liste B4768,12
Liste C34,35
Gesamt69100,01

Die Quotienten lauten somit:

Wahlwerber:ingewonnene Sitze1234
Liste A1191065
Liste B347231612
Liste C03111

In die gemeinsame Liste übertragen ergibt sich:

MandatQuotientWahlwerber:in
147Liste B
223Liste B
319Liste A
416Liste B
(5)12Liste B
(6)10Liste A
(7)6Liste A
(8)5Liste A
(9)3Liste C
(10)1Liste C
(11)1Liste C
(12)1Liste C

Somit entfallen die Mandate 1, 2 und 4 auf die Liste B und das Mandat 3 auf die Liste A. Liste C geht leer aus, da sie bereits in der ersten Division (durch 1) von den notwenigen 17,25 Stimmen für das erste Mandat meilenweit entfernt ist.